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Deutsche Glücksspielerlaubnis: GGL-Whitelist in 5 Schritten prüfen

Redaktionsteam · Zuletzt geprüft 17.10.2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Glücksspiel ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Eine deutsche Glücksspielerlaubnis ist keine pauschale Freigabe für "Glücksspiel". Sie gilt für einen bestimmten Veranstalter, eine bestimmte Internetadresse, eine bestimmte Glücksspielart und ein bestimmtes Gebiet. Wer wissen will, ob ein Angebot erlaubt ist, muss deshalb alle vier Punkte zusammen prüfen. Dieser Ratgeber zeigt, wie das mit der offiziellen Liste der Behörde in wenigen Minuten gelingt.

Was eine deutsche Erlaubnis tatsächlich bedeutet

Seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 dürfen bestimmte Online-Glücksspiele in Deutschland mit Erlaubnis angeboten werden. Für Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) bundesweit zuständig. Laut den FAQ der GGL zu den Glücksspielarten ist das anders bei Online-Casinospielen im rechtlichen Sinn, etwa Online-Roulette oder Online-Blackjack: Hier entscheiden die einzelnen Bundesländer, und eine solche Erlaubnis gilt nicht automatisch in ganz Deutschland.

Wichtig für die Suche: Im Alltag steht "Online Casino" oft für alles mit Walzen und Karten. Rechtlich sind virtuelle Automatenspiele (Slots) und Online-Casinospiele (Tischspiele) aber verschiedene Glücksspielarten mit verschiedenen Zuständigkeiten. Welche Behörde wofür zuständig ist, fasst die GGL in ihrem Überblick zur Zuständigkeit zusammen.

Whitelist und Erlaubnis: Was ist der Unterschied?

Die Erlaubnis ist der Verwaltungsakt der Behörde. Die Whitelist ist das öffentliche Verzeichnis dieser Erlaubnisse. Die GGL ist nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 verpflichtet, sie zu veröffentlichen. Die amtliche Whitelist der GGL nennt den Veranstalter, die genaue Domain, die erlaubte Glücksspielart, das Gebiet und die zuständige Behörde. Sie wird mindestens monatlich aktualisiert; bei Redaktionsschluss trug sie den Stand 02.10.2026.

Ein Siegel, ein Logo oder eine Lizenznummer im Footer einer Website ersetzt diesen Blick nicht. Die GGL weist in ihren Hinweisen zum Erkennen von unerlaubtem Glücksspiel ausdrücklich darauf hin, dass solche Angaben nachgeahmt werden können. Maßgeblich ist der Eintrag in der Whitelist.

GGL-Whitelist in fünf Schritten prüfen

  1. Öffne die Whitelist direkt auf gluecksspiel-behoerde.de – nicht über einen Link aus Werbung oder aus einer E-Mail.
  2. Suche die exakte Domain, die du in der Adresszeile siehst, und vergleiche den Veranstalter mit dem Impressum. Eine ähnlich klingende Adresse oder eine andere Länderendung ist nicht automatisch erfasst.
  3. Prüfe die Glücksspielart einzeln: Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele werden getrennt erlaubt. Eine Erlaubnis für Slots umfasst keine Sportwetten und umgekehrt.
  4. Prüfe Gebiet und Behörde: "länderübergreifend" mit der GGL bedeutet bundesweit; steht dort ein einzelnes Bundesland mit dessen Behörde, gilt die Erlaubnis nur dort.
  5. Achte auf den Stand der Liste und prüfe vor der Registrierung erneut. Bist du unsicher, wende dich an die GGL. Wie die Behörde gegen unerlaubte Angebote vorgeht, beschreibt sie auf ihrer Seite zu unerlaubtem Glücksspiel.

Praxisbeispiel: eine Marke, zwei Erlaubnisse

Am Beispiel NOVOLINE sieht man, warum die Domain zählt. In der Whitelist (Stand 02.10.2026) ist die NOVOLINE.DE GmbH mit novoline.de für virtuelle Automatenspiele länderübergreifend unter Aufsicht der GGL eingetragen. Die separate Domain casino.novoline.de ist dagegen für Online-Casinospiele nur in Schleswig-Holstein unter der Zuständigkeit dieses Landes erlaubt. Daraus folgt keine bundesweite Erlaubnis für Online-Casinospiele.

Zwei weitere Muster aus derselben Liste:

  • Nur ein Produkt: Die Jokerstar GmbH ist mit jokerstar.de für virtuelle Automatenspiele eingetragen, nicht für Sportwetten.
  • Zwei Produkte: bet-at-home.de (Bet-at-home.com Internet Limited), daznbet.de (DZBT Operations Limited) und interwetten.de (Interwetten Gaming Limited) sind jeweils länderübergreifend für Sportwetten und für virtuelle Automatenspiele eingetragen.

Diese Beispiele beschreiben den Listenstand, sie sind keine Empfehlung. Prüfe vor jeder Nutzung den aktuellen Eintrag.

Was eine Erlaubnis nicht aussagt

  • Sie ist kein Qualitätsurteil über Quoten, Spiele, Service oder Auszahlungsdauer.
  • Sie garantiert keine Gewinne. Glücksspiel kann zu Verlusten führen.
  • Sie gilt nicht für andere Domains, andere Produkte oder andere Gebiete derselben Marke.
  • Sie ist eine Momentaufnahme: Erlaubnisse können geändert, befristet oder widerrufen werden.

Unabhängig von der Erlaubnis gelten für erlaubte Angebote Spielerschutzregeln wie das anbieterübergreifende Einzahlungslimit und die Spielersperre OASIS.

Wie iGameMatch Erlaubnisse behandelt

Erlaubnisangaben speichern wir pro Anbieter, Markt und Glücksspielart, getrennt von kommerziellen Beziehungen. Deutsche Produktübersichten zeigen nur Anbieter mit einer belegten bundesweiten Erlaubnis für genau dieses Produkt; regionale Erlaubnisse wie in Schleswig-Holstein zählen dort nicht. Fehlt ein Beleg, steht "Nicht verifiziert". Das heißt nur, dass wir keinen geprüften Nachweis haben, nicht, dass ein Angebot unerlaubt ist. Jedes Anbieterprofil nennt das Datum unserer letzten Prüfung; dieses kann älter sein als der aktuelle Whitelist-Stand. Verbindlich ist immer die Liste der Behörde. Details stehen in unserer Methodik.

Fazit

Eine deutsche Glücksspielerlaubnis gilt für Veranstalter, Domain, Glücksspielart und Gebiet zusammen. Wer diese vier Punkte in der amtlichen Whitelist abgleicht, erkennt erlaubte Angebote zuverlässiger als über jedes Siegel. Erlaubte Anbieter nach Produkt findest du in unseren Übersichten zu Sportwetten und virtuellen Automatenspielen.

Quellen

Passende Vergleiche und Anbieterdaten

Glücksspiel ist Unterhaltung und mit finanziellem Risiko verbunden. Setze nur Geld ein, dessen Verlust du verkraften kannst. Verantwortungsvolles Spielen